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Verletzung des Rechts der freien Meinungsäußerung?!?!! - Druckversion

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Verletzung des Rechts der freien Meinungsäußerung?!?!! - Azrael Ibliz - 16.11.2008

Also, das hab ich gerade entdeckt....
Das ist ja wol echt einfach.. o_O

faszinierend, dass das möglich ist!

Und was ist mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ???!

wollte gerade auf wikipedia.de gehen und da kam das....

Zitat:Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Lübeck vom 13. November 2008, erwirkt durch Lutz Heilmann, MdB (Die Linke), wird es dem Wikimedia Deutschland e.V. untersagt, "die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten", solange "unter der Internet-Adresse de.wikipedia.org" bestimmte Äußerungen über Lutz Heilmann vorgehalten werden. Bis auf Weiteres muss das Angebot auf wikipedia.de in seiner bisherigen Form daher eingestellt werden. Der Wikimedia Deutschland e.V. wird gegen den Beschluss Widerspruch einlegen.

Der Wikimedia Deutschland e.V. ist nicht Anbieter der unter de.wikipedia.org zugänglich gemachten "Wikipedia" und hat auch keinen Einfluss auf die in der Online-Enzyklopädie abrufbaren Inhalte. Der Wikimedia Deutschland e.V. ist vielmehr ein gemeinnütziger Verein zur Förderung Freien Wissens, der lediglich über die Anwendung der Wikipedia aufklärt. Betreiber der Enzyklopädie ist die in der Anbieterkennzeichnung der Enzyklopädie genannte Wikimedia Foundation, eine in Florida, Vereinigte Staaten, inkorporierte Stiftung mit Sitz in San Francisco.

Wenn Sie uns unterstützen wollen, können Sie uns eine Spende zukommen lassen. Weitere Informationen finden Sie unter http://spenden.wikimedia.de/. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Wir danken der Kanzlei JBB Rechtsanwälte für die schnelle und kompetente Hilfe.

wikipedia.de ist ein Angebot von Wikimedia Deutschland e.V. • Impressum

Was haltet ihr davon. Also ich finde es unter aller Sau!


Verletzung des Rechts der freien Meinungsäußerung?!?!! - Ahriman - 16.11.2008

Azrael Ibliz schrieb:Und was ist mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ???
Wo ist da der Verstoß gegen die Freie Meinungsäußerung? Ich sehe nur ein Verbot gegen Wikipedia, da sie die Inhalte nicht überprüfen, was ich selbst sowieso schlecht finde.

Außerdem ist das Recht der Freien Meinungsäußerung eh durch den Staat eingeschränkt. Das ist nichts Neues. Also versteh ich ehrlich gesagt das Problem nicht.

Wenn da Außerungen über Lutz Blubb drin sind (müsste ich mir mal anschaun) dann fällt das unter öffentliche Beleidignung und darf nicht sein. Das kann strafrechtlich verfolgt werden. Und zwar der Inhaber: wikimedia in diesem Fall.

Edit:Ich hab mal rausgesucht:

Lutz Heilmann, das einzige was mir auffällt das der Autor nicht allzu gut schreiben kann. Aber ich persönlich kenne den nicht. Was ist, wenn er gar nicht schwul ist?

Art.5
Meinungs-, Informations-, Presefreiheit; Kunst und Wissenschaft

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue der Verfassung.

Art.12
Berufsfreiheit; Verbot der Zwangsarbeit

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer
herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

§ 185 StGB Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Alle unterstrichenen Begriffzusammenhänge könnten in dem Falll von Bedeutung sein. Und ich persönlich kenne bisher nur diese. Es gibt sicher nioch viel, viel mehr.



Erläuterung:
Es gibt zwar das Recht freihe Meinungsäußerungen in Schrift fest zu halten, aber in Art5 Abs.2 wird diese Eingeschränkt indem man die persönliche Ehre anderer nicht verletzen darf. Wenn also sich dieser Lutz Heilmann durch die Seite in seiner Ehre verletzt fühlte dürfte er bereits Anzeige erheben.

Man kann davon ausgehen, dadurch dass Heilmann Politiker ist und der Bericht relativ viel Negatives berichtet, das ev. nicht stimmt er probleme bei der Ausübung seines Berufes bekommt.

Und natürlich die Beleidigung. Man darf nicht beleidiegen und fertig. Falls Lutz sich beleidigt oder sogar angegriffen fühlt kann er auf Beseitigung klagen. (Steht irgendwo im BGB, müsste jetzt in nem größeren Akt nachschauen, das mag ich jetzt nicht.)


Verletzung des Rechts der freien Meinungsäußerung?!?!! - Cerberus - 17.11.2008

Kann Ahri nur zustimmen und möchte hier noch Art. 1 des GG hinzufügen...
DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR


Jeder darf seine Meinung äußern, veröffentlichen oder ähnliches, aber man darf keine Lügen verbreiten und ich vermute mal, dass hier tatsächlich Unwahrheiten drinstehen, weil sonst würde es gar nicht zu der Einstweiligen Verfügung kommen.
Und so gern wir alle Wiki nutzen...Ahri hat Recht mit der Tatsache, dass die Inhalte nicht geprüft werden. Das funktioniert auch gar nicht. Wiki ist von Usern für User. Jeder darf dort Artikel einbringen, ergänzen oder verändern. Allerdings ist Wiki verpflichtet, dass dann auch rauszunehmen, wenn es denn falsch ist.

Meiner Ansicht nach, ist das völlig in Ordnung...