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Normale Version: Legitimierte Folter
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In Deutschland gibt es nur wenige Verwertungsverbote. Eines dieser Verwertungsverbote betrifft Aussagen und Geständnisse – die unter Folter – gemacht wurden.
Doch genau dieses Verwertungsverbot soll jetzt ausgehebelt werden.

Regelverletzungen bei polizeilichen Ermittlungen sind fast schon keine Ausnahme mehr.
Wohnungsdurchsuchungen können bei dringendem Tatverdacht bereits ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden.

Der diesjährige Erfurter Juristentag weiß folgendes zu berichten:

Thesen-Strafrecht

Die Thesen des stellvertretenden Generalbundesanwalts Rainer Griesbaum (Leiter der Abteilung Terrorismus in der GBA), der Aussagen oder Geständnisse unter Folter – für einen juristischen Anfangsverdacht – zum Zwecke der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durchaus verwenden möchte, sind besonders auffällig.

Dies ist kein theoretischer Fall sondern längst Realität, wie ein Beschluss des Bundesgerichtshofes beweist:


Bundesgerichtshof
Ermittlungsrichter
2 BGs2……/07
2 BJs 41/07-8

Beschluss
vom 1. August 2007

In dem Ermittlungsverfahren

gegen

A….. N……

wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland gemäß §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, 129b Abs. 1 StGB u.a..

Gemäß §§ 81 a Abs. 1 Nr. 1, 81 d, 162, 169 Abs. 1 Satz 2 StPO wird

die körperliche Untersuchung,
die Entnahme einer Blutprobe
und die Entnahme von noch im Hautgewebe vorhandener Partikel, die Rückschlüsse auf Sprengstoff zulassen,

bei dem Beschuldigten
A. N.
geboren am ….. in …..
wohnhaft : ……

gestattet.

Mit der Durchführung der Maßnahme wird der Sachverständige …… oder sein Vertreter im Amt beauftragt.
Gründe:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt gegen A.N. ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung Al-Qaeda.

Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen ist der Beschuldigte hinreichend verdächtig, die ausländische terroristische Vereinigung Al-Qaeda seit Januar 2006 durch Geldzahlungen, durch die Rekrutierung von Kämpfern, durch die Übergabe von Ferngläser und Nachsichtbrillen sowie durch das Erbieten, selbst für Al-Qaeda kämpfen zu wollen, unterstützt zu haben. Es besteht zudem der Verdacht: Dass sich der Beschuldigte in Lagern der ausländischen terroristischen Vereinigung Al-Qaeda im Grenzgebiet zwischen Afghanistan und Pakistan aufgehalten und an Ausbildungen teilgenommen hat. Wegen der Einzelheiten wird auf die beglaubigte Abschrift des Vermerks vom 12. Januar verwiesen.

Der Beschuldigte wird am 7. August 2007 von Pakistan in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren.


Die Untersuchung des Beschuldigten ist zur Erforschung des Sachverhalts erforderlich.

Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse besteht der Verdacht, dass sich der Beschuldigte in einem Ausbildungslager der ausländischen terroristischen Vereinigung Al-Qaeda aufgehalten und sich beim Hantieren mit Sprengstoff verletzt hat.

Gegenüber dem pakistanischen Geheimdienst ISI soll der Beschuldigte angegeben haben, dass ihm von einem Al-Qaeda Mitglied Namens A…. R….. eine Ausbildung angeboten worden sei. Er – der Beschuldigte – habe erfolgreich eine Sprengvorrichtung hergestellt, die 250g K……. mit Kohlenstoff enthalten habe. Bei einem zweiten Versuch habe er sich an seiner rechten Hand und am Arm verletzt, da es beim Mischen von K….. mit rotem Phoshor vorzeitig zur Explosion gekommen sei.

Die körperliche Untersuchung des Beschuldigten und seiner Verletzung sowie die Entnahme von noch im Hautgewebe vorhandener Partikel, die Rückschlüsse auf Sprengstoff zulassen, erscheint geboten, um Tatsachen festzustellen, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Abhängig von der medizinischen Versorgung und dem Heilungsverlauf können Sprengstoffrückstände und textile Mikospuren in den Wunden des Beschuldigten erwartet und sichergestellt werden.

Die körperliche Untersuchung erscheint weiter geboten, um neben den vermuteten Verletzungen an Hand und Arm weitere Hinweise auf pathologische Schäden wie beispielsweise Hämatome durch die Druckwelle (Anstoßen an Gegenständen pp.) zu erlangen und im Wege eines Gutachtens zu bewerten. Daneben können Anhaltspunkte für Angriffs- und Abwehrverletzungen am Körper des Beschuldigten festgestellt werden.

Ferner erscheint die Entnahme einer Blutprobe geboten, da im Wege der Untersuchung Anhaltspunkte über den körperlichen und geistigen Zustand des Beschuldigten im Hinblick auf die Einnahme oder Verabreichung von Medikamenten gewonnen werden können.

Angesichts der Schwere des Vorwurfes und des Verdachtsgrades ist die Anordnung auch verhältnismäßig.

Von der vorherigen Anhörung des Beschuldigten war abzusehen, um den Zweck der Anordnung nicht zu gefährden (§ 33 Abs. 4 StPO).

……………………………………
Richter am Bundesgerichtshof

Anmerkung:

Der 25- jährige Beschuldigter ist Deutscher – pakistanischer Herkunft.

Zwei Mal im Jahr besuchte er seine Mutter in Pakistan. Er wurde am 18.6.2007 auf dem Flughafen – unmittelbar bevor er ein Flugzeug nach Deutschland bestieg – von Agenten der ISI festgenommen – mit dem Vorwurf – er sei der Chef der Al-Qaida in Europa.

Vernommen wurde er von CIA- Agenten – geprügelt von ISI- Agenten. Immer mit der gleichen Anzahl von Schlägen.

Bereits seine CIA- Vernehmer hielten ihm vor, dass er die – Anfangs September 2007 im Sauerland festgenommenen Adem Y./ Daniel S. / Fritz G. kennen würde.

Waren seine Vernehmer mit seinen Antworten unzufrieden, dann kamen die pakistanischen Folterknechte.

Aus Angst vor Schlägen habe er zuletzt alles gestanden.

Er kehrte nicht, wie der Ermittlungsrichter am BGH glaubte – am 7.8.2007 – unmittelbar aus pakistanischer Haft in die Bundesrepublik zurück – weil der Ermittlungsrichter am Obersten Gerichtshof in Pakistan dem BGH eine Lektion in Sachen Rechtsstaat erteilte.

Das pakistanische Gericht erklärte, weil der Beschuldigte nicht innerhalb den gesetzlichen Fristen dem Haftrichter vorgeführt wurde – die Fortdauer der Untersuchungshaft und die Verwertung der ISI- Vernehmungsprotokolle für unzulässig, da die Vernehmungsmethoden des Geheimdienstes nicht rechtstaatlichen Anforderungen entsprechen würden.

Der Ermittlungsrichter am BGH aber will – wie obiger Beschluss zeigt – Hämatome oder sonstige Verletzungen am Körper des Beschuldigten – einer Kampfausbildung zuordnen oder einer Druckwelle - zwei Monate nach der Festnahme in Pakistan, obwohl diese Verletzungen auch durch Folter entstanden sein können.

Erst die Aushöhlung der informationelle Selbstbestimmung – dann der Einbruch in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung. Nicht nur beim Verdächtigen, auch bei Kontaktpersonen, mit Video- Überwachung der Wohnung, dem großen Lauschangriff, der Online-Durchsuchung und dem heimlichen Eindringen in Wohnungen und Büros.

Parallel dazu der internationale Datenhandel (Datenaustausch) der Sicherheitsbehörden bis hin zu Gesundheitsdaten und Daten zum Sexualleben.

Und nun – die Aushebelung des Grundrechtes auf körperlicher Unversehrtheit und dem Schutz vor jeder Art von Folter.

Was kommt noch? – Das Recht der Sicherheitsbehörden auf Folter? – Der Haftgrund „Spekulativer Verdacht“, ohne dringenden Tatverdacht, ohne Beweise und ohne sonstigen Haftgrund? – Die finale Bereinigung in Form des Targeted Killing?

Das ist der Weg in den Faschismus.

Wie denkt ihr darüber?

Befürchtet ihr, dass es auch in Deutschland bald "amerikanische Verhältnisse" in Bezug zur Legitimation von Folter geben wird?
Wir könnten doch gleich wieder zur Hexenverbrennung übergehen; jeder der beschuldigt wird eine Hexe zu sein wird solange gefoltert bis ers vor lauter Schmerzen nich mehr aushält und alles gesteht was man von ihm will, nur damit der seine Ruhe hat...
Das ganze wird mehr und mehr zur Truman Show oder zu 1984, leben verboten! Dabei gibbets nen tollen Satz der immer in der Demokratie gültig ist und dessen man sich jederzeit bedienen kann:

Zitat:Ihr seid nicht unsere Herren, wir haben euch nur gewählt
dass ihr uns vertretet und uns den Rücken stärkt
Doch wenn uns das nicht passt, was ihr da oben macht
dann werdet ihr gekündigt, fristlos, über Nacht

Hoffentlich werd ich jetzt nicht vom BND des Hochverrats bezichtigt §nyar
Ja, nur muss sich dazu erstmal das Volk in ihrer Meinung vereinen. Und DAS allein... jeh nun.

Ich liebe die Zeit ohne dieses dichte Technik- und Informationsnetz. Wäre diese schleichende absolute Kontrolle möglich ohne Internet, Satelitenüberwachung und Gesetzbüchern dick wie Totschlägern?
also von mir dürft ihr keine sozialverträgliche Antwort erwarten, ich bin bekennender Sado-Masochist Angel
legitimes Foltern...juhuuu freu §14 sabber devil

naja, sagen wirs so, solange es sich "nur" auf Prügeln beschränkt und keine dauerhaften schweren Folgen hat, das wird eh schon gemacht, nur nannte sich das immer "der ist die Treppe runtergefallen" oder sowas in der Richtung, und das halte ich eh für legitim, denn aus mir würde auch keiner so ohne Weiteres irgendwelche Namen und Infos rauskriegen, ich hab grundsätzlich von nichts ne Ahnung, und so werden das wohl die meisten handhaben, die verhört werden. Was sollen die denn sonst machen, um an Infos dran zu kommen? gut zureden? das alte "guter Bulle böser Bulle-Spiel"? Kaffee und Kuchen anbieten? das funzt eben nicht (immer).
Mir geht es in erster Linie nicht darum, zu diskutieren, ob Folter legitimiert werden soll oder nicht, sondern darum, dass es in meinen Augen ein gefährlicher und bedenklicher Schritt ist, wenn Juristen eines Rechtstaates darüber diskutieren, ob Folter legitimiert werden soll oder nicht.

In den USA ist Folter zulässig.Es sollte sich jeder ein Bild davon machen, was das bedeutet.

Eine legitieme Form der Folter in den USA ist das sogenannte "Waterboarding".

Als Waterboarding oder Wasserkur (nach engl. Water Cure) wird eine Foltermethode bezeichnet, die in verschiedenen Staaten Anwendung findet. Beim Opfer wird durch Ausnutzen des Würgreflexes physiologisch der Eindruck unmittelbar drohenden Ertrinkens hervorgerufen, indem die Atmung durch ein Tuch, das ständig mit Wasser übergossen wird, stark erschwert wird. Durch das Fixieren des Folteropfers in einer Position, in der sich der Kopf tiefer befindet als der restliche Körper, soll das Eindringen von Wasser in die Lungen und ein darauf folgendes tatsächliches Ertrinken verhindert werden.

Water Boarding Demonstration

AI Werbespot

Mehr über Water Boarding

Der amtierende US Justizminister Michael B. Mukasey ist starker Befürworter der Folter und sieht das Waterboarding nicht als Folter an. Er geht noch weiter und lässt zur Zeit eine noch perversere Methode prüfen, die in Versuchen bereits erfolgreich getestet wurde.

Bei dieser Methode wird dem Opfer ein Lungenlähmendes Gift injiziert.Dieser wird an ein Beatmungsapparat angeschlossen. Es kann dann beliebig an-und abgeschaltet werden. In einem US Fernsehinterview befürwortete Michael B. Mukasey diese Methode der Folter und gab bekannt, dass diese Art der Folter zur Zeit vom Kongress geprüft werde.


Ich finde es sehr beunruhigend, dass unsere Juristen darüber beraten, solche Dinge in unserem Rechtstaat zu zulassen.

Zitat:Wir könnten doch gleich wieder zur Hexenverbrennung übergehen; jeder der beschuldigt wird eine Hexe zu sein wird solange gefoltert bis ers vor lauter Schmerzen nich mehr aushält und alles gesteht was man von ihm will

Nun ja, in den USA ist es mittlerweile Gang und Gebe, dass ein Verdächtiger solange als schuldig betrachtet wird, bis er seine Unschuld beweist. Das haben wir dem Patriot Act I zu verdanken, der 4 Zusatzartikel der Verfassung (und zwar die, die für die Bürgerrechte garantieren) aus der Verfassung herausgenommen hat.

Das schaffen wir in Deutschland sicher auch ganz schnell.
stiltzkin schrieb:Mir geht es in erster Linie nicht darum, zu diskutieren, ob Folter legitimiert werden soll oder nicht, sondern darum, dass es in meinen Augen ein gefährlicher und bedenklicher Schritt ist, wenn Juristen eines Rechtstaates darüber diskutieren, ob Folter legitimiert werden soll oder nicht.
naja, wie ich bereist sagte, geprügelt wird eh, nur wars bisher eben nicht legal, was aber keinen daran gehindert hat, man musste nur aufpassen, dass man nichts nachweisen konnte. Insofern wäre eine legitime Folter die dann auch kontrolliert ablaufen würde, sicherer. Das Maß und die Art der Folter müsste dann natürlich festgesetzt werden...aber das steht dann wieder auf einem anderen Blatt.
Sicher gibts ne ganze Mege echt fieser Methoden, gerade die Chinesen sind in der Hinsicht Spezialisten, da kann sich der Ami noch einiges abkucken, aber da denke ich, werden es sich die Deutschen nicht so leicht machen.
Dante schrieb:Sicher gibts ne ganze Mege echt fieser Methoden, gerade die Chinesen sind in der Hinsicht Spezialisten, da kann sich der Ami noch einiges abkucken, aber da denke ich, werden es sich die Deutschen nicht so leicht machen.
Sag das nicht. So waren wir ganz schnell im NS-Regime drin und die Überzeugung, dass wir deswegen jetzt nicht mehr darein rutschen, funzt nicht. Ich habe "Die Welle" nicht gesehn oder gelesen, aber es ist wirklich ganz einfach, die Masse in ein Regime zu steuern. Unterschwellig ist das sowieso einfacher. Lenke das Volk mit Horrormeldungen von der Politik ab, irgendeinen Kindermord wird es schon geben, irgendeinen Amoklauf, irgendeine Bombe. Was da im Bundestag passiert versteht sowieso keiner.
Die Masse bekommt nicht mit was die Leute da oben mit unseren Gestzen veranstalten oder finden das vielleicht auch nur harmlos. "Wir sind doch nach zwei Weltkriegen, Kaltem Krieg und Unmassen an Regimen so schlau, uns nicht mehr verarschen zu lassen", so denken wir, so wird es und eingeredet, so beruhigen uns die Großen. Während sie hinterrücks wieder ihr eigenes Süppchen machen. Ich glaube, das einzige, was uns vor einem neuen Regime schützt ist die Uneinigkeit der Politker, die fehlende Krise(die aber alsbald wieder kommt) und die fehlende Gallionsfigur.
natürlich hast du recht damit, dass das Volk nicht wirklich mitbekommt, was die da oben beschließen und welche Gesetze nun genau verabschiedet werden. Aber dennoch denke ich, wenn die legitime Folter arg drastische Ausmaße annehmen würde, wie beispielsweise die Verstümmelung von Gliedmaßen o.Ä, dann würde über kurz oder lang die Presse davon Wind bekommen. Heutzutage kann man nicht mehr ganz so viel im Dunkeln munkeln, dafür sind die Medien viel zu durchlässig und allgegenwärtig und mächtig geworden, das würden die sich zweimal überlegen, glaub mir. Gerade weil D-land noch immer (weiß der Geier wieso) an den Altlasten zu knabbern hat.